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Forderung der DAD Deutscher Adressdienst GmbH

In der vergangenen Zeit vermehren sich die Anfragen unserer Mandanten bezüglich der Forderungen der DAD Deutscher Adressdienst GmbH wegen angeblicher Registereintragungen.

DAD Deutscher Adressdienst GmbH verschickt Formulare zur Aufnahme von Unternehmensdaten in ein europäisches Branchenbuch. Der Empfänger des Formulars wird aufgefordert, voreingetragene Daten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und zu ergänzen und sodann zwecks Veröffentlichung zurückzuschicken. Am Ende des Formulars steht im Kleingedruckten, dass durch die Unterzeichnung ein dreijähriger Vertrag mit jährlichen Kosten in Höhe von 677,00 EUR zustande kommt, zahlbar jeweils für ein Jahr im voraus. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird. Wer das Formular unterschreibt, erhält direkt im Anschluss eine Rechnung über das erste Vertragsjahr in Höhe von 677,00 EUR, zahlbar innerhalb von 15 Tagen.

Gewöhnlich werden Leistungen, wie sie der hier der o.g. Branchenbuchbetreiber anbietet, kostenlos angeboten. I.d.R. bezieht DAD Deutscher Adressdienst GmbH die in seinem Branchenbuch aufzufindenen Daten über Unternehmen aus frei zugänglichen öffentlichen Stellen.

Das Landgericht Hamburg, Urteil vom 14.01.2011 Az: 309 S 66/1 hat in ähnliche vorliegenden Fall bereits entschieden, dass das Vorgehen der DAD Deutscher Adressdienst GmbH als Betrug zu qualifizieren ist und der Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechtbar ist. Denn die Aufmachung der Briefe und das Verhalten der DAD Deutscher Adressdienst GmbH  ist jedenfalls in der Gesamtschau aller Einzelakte geeignet, dem Empfänger in die Irre zu führen. Entscheidend sei auch, dass keiner der Adressaten mit Gesamtkosten von über 677,00  Euro für eine einfache Onlineeintragung habe rechnen müssen. Mit dieser Begründung hat auch das Landgericht Heilbronn mit Beschluss vom 23.06.2010, Az. 3 S 19/10 in einem ähnlich gelagerten Fall entschieden.

Sollten Sie eine Rechnung oder Mahnung DAD Deutscher Adressdienst GmbH bereits erhalten haben, empfehlen wir den dort geforderten Betrag nicht vorschnell zu zahlen. Oft ist der Vertrag anfechtbar oder nichtig. Sollte die DAD Deutscher Adressdienst GmbH weiterhin beharrlich auf der Forderung bestehen und mit rechtlichen Konsequenzen drohen, empfiehlt sich – um Rechtssicherheit zu schaffen – im Einzelfall eine negative Feststellungsklage mit dem Ziel zu erheben, dass die von DAD Deutscher Adressdienst GmbH geforderte Forderung gegenüber Ihnen nicht besteht. Aufgrund des gesetzlichen und AGB-mäßigen Gerichtsstandes in Hamburg und einer für DAD Deutscher Adressdienst GmbH negativen Entscheidung des Landgerichts Hamburg dürften die Erfolgsaussichten einer solchen Klage durchaus positiv gewertet werden.

Brauchen Sie Beratung oder Interesenvertretung in der vorbezeichneten Angelegenheit? Wir beraten und vertreten Sie gerne.

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