• Adresse: Seilfahrt 101, D-44809 Bochum
  • Telefon: +49-234 588 2355
  • eMail: info(at)goormann-varga.de

Übersetzung

Beglaubigt

Amtlich beglaubigte Übersetzungen

Korrektur

Grammatik, Stil, Verständlichkeit, Klarheit

Dolmetschen

Simultan, konsekutiv, Verhandlungen

Zeitnah

Schnelle Bearbeitung, eilige Übersetzungen

Fachübersetzung

Recht, Wirtschaft, Finanzen

Zuverlässig

Erfahrung, Kompetenz, höchstes Niveau, Präzision

Übersetzungen und Dolmetschen slowakische Sprache

Gute Übersetzung ist eine Übersetzung, die den Sinngehalt der ursprünglichen Nachricht sprachgetreu wiedergibt. Eine Gute Übersetzung ist am besten von Personen durchgeführt, die sowohl in der Ausgangs- als auch Zielsprache entsprechende Kenntnisse und Erfahrung haben. Dabei ist es wichtig, dass die Zielsprache des Übersetzers seine Muttersprache ist, denn nur in diesem Fall ist eine qualitativ hochwertige Übersetzung gewährleistet.

Unseren Erfolg und Kundenzufriedenheit verdanken wir fachlichem und muttersprachigem Übersetzer und Dolmetscher, kurzer Reaktionszeit, schneller Bearbeitungszeit, Terminologiekonsistenz, unbürokratischer EDV-Kommunikation und unserer Spezialisierung auf Recht- und Wirtschaftssektor.

Für Unternehmen ist die internationale Kommunikation und entsprechende Fachübersetzung sehr wichtig. Unser Leistungsspektrum umfasst nicht nur Fachübersetzung. Wir bieten dem Übersetzungsprozess nach- und vorgeschaltete Dienstleistungen. So bieten wir z. B. neben Fachübersetzung auch Dolmetschen, Lektorat und Korrektur, sowie beglaubigte Übersetzungen an. Im Rahmen eines Gerichtsprozesses bieten wir den slowakischen und tschechischen Mandanten all-in-one-Paket an, da die zusätzlichen Übersetzer und Mehrkosten überflüssig macht. Alle unsere Übersetzungen stellen wir Ihnen zur Verfügung sowohl in elektronischer als auch Papierform zur Verfügung.

Private Urkunden stellen besonders wichtige und sensible Daten im deutschen Verwaltungsakt dar, weshalb eine Beglaubigung an dieser Stelle stets von unverzichtbarem Wert ist und häufig auch zwingend vorgeschrieben ist in der Verwaltung. Solche privaten Urkunden müssen in der Regel von einem ermächtigten Übersetzer aus einem Oberlandesgericht beglaubigt werden.

Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, die von einem vereidigten Übersetzer angefertigt wird. Sie dient zur Bestätigung, dass der Inhalt des übersetzten Dokuments dem Original voll und ganz entspricht. Der beeidigte Übersetzer garantiert rechtsverbindlich, dass der Inhalt in der beglaubigten Übersetzung getreu dem Originaldokument wiedergeben wird und bestätigt dies mit seinem Siegel.

Eine beglaubigte Übersetzung darf nur ein durch das Gericht ermächtigter Übersetzer erstellen. Dies stellt sicher, dass der Übersetzer fachlich geeignet ist und über die erforderliche Sprachkompetenz verfügt. Neben diesen Voraussetzungen gelten auch bei jeder beglaubigten Übersetzung je nach Amt, Bundesland, Botschaft oder Land ganz besondere Voraussetzungen an die Beglaubigung. JUDr. Varga ist ermächtigter Übersetzer und beeidigter Dolmetscher beim Oberlandesgericht Hamm und somit berechtigt die Urkunden beglaubigt übersetzt zu legalisieren und zu übersetzen.

Prinzipiell sollte die beglaubigte Übersetzung zudem aus dem Original erfolgen. Das heißt, das entsprechende Dokument muss uns als Original vorliegen. Ist dies nicht möglich, muss der Übersetzer gesetzlich dazu verpflichtet, dies auf der Beglaubigung zu vermerken. Im Beglaubigungsvermerk wird deshalb benannt, ob die Übersetzung auf Grundlage des Originals oder von einer Kopie erstellt wurde.

Manche Behörden verlangen neben der Legalisation zudem eine Überbeglaubigung. Das Gericht bescheinigt hierbei, dass der eingesetzte Übersetzer bei diesem Gericht eingetragen und dazu ermächtigt ist, beglaubigte Übersetzungen zu erstellen. Auch diesen Service bieten wir Ihnen gerne an.

Wir bieten beglaubigte Übersetzungen u. a.  für folgende Dokumente:

  • Adoptionsurkunden
  • ärztliche Atteste
  • Auszüge aus dem Handelsregister
  • Bescheinigungen aller Art
  • Diplomzeugnisse
  • Erklärungen
  • Finanzberichte
  • Führerscheine
  • Geburtsurkunden
  • Geschäftsdokumente
  • Heiratsurkunden
  • Scheidungsurkunden
  • Sterbeurkunden
  • Verträge aller Art
  • Versicherungsnachweise
  • Zertifikate
  • Zeugnisse
  • Vollmachten
  • Führungszeugniss
  • Strafregisterauszüge
  • Meldebescheinigungen
  • Gerichtsurteile und -beschlüsse
  • Leistungsnachweise
  • Patente, Patentmuster
  • Gutachten
  • andere Dokumente für die Behörden

Ein lückenloses Verständnis ist entscheidend für den erfolgreichen Ablauf von Vertragsverhandlungen, Konferenzen, Firmenveranstaltungen oder Gerichtsverhandlungen. Schon wenn einzelne Wörter missverstanden werden, kann dies im beruflichen Bereich negative Auswirkungen haben. Professionelle Dolmetscher sorgen dafür, dass selbst feine Nuancen bei Ihnen und Ihren Gesprächspartnern ankommen. Das gilt bei persönlichen Verhandlungen genauso wie bei Reden, Vorträgen oder Werksführungen. Als Dolmetscher und Anwalt kann JUDr. Varga das lückenlose Verständnis und die feine Nuancen bei Dolmetschen nicht genug betonen. Auch vor Gericht ist ein Dolmetscher eine wertvolle Hilfe. Als Doppelsprachler mit langjähriger Erfahrung bietet er Ihnen professionelle Dolmetscherleistung, die neben meinem Sprachwissen ein umfangreiches Fachwissen mitbringt.

Beim Dolmetschen ist eine gute Vorbereitung die halbe Miete. Deswegen teilen Sie uns bitte vorab mit, welches Fachvokabular und welche Eigennamen Ihr Dolmetscher definitiv kennen sollte. Das gilt auch für den Fall, dass spezifisches Hintergrundwissen notwendig sein sollte. Informieren Sie uns im Vorfeld über die benötigte Technik, kümmern wir uns gerne auch darum.

Nichts ist ärgerlicher, als einen Fehler in einem veröffentlichen Text festzustellen, der nicht mehr verbessert werden kann. Deshalb ist es sehr empfehlenswert, vor der Veröffentlichung sicher zu stellen, dass der Text sowohl orthographisch und grammatikalisch, als auch stilistisch perfekt ist.

In der Regel überprüft ein Lektor Dateien und Dokumente in Bezug auf die aktuellen amtlichen Rechtschreib- und Interpunktionsregeln. Hingegen ist es die Aufgabe eines Korrektors, Texte darüber hinaus auch stilistisch und inhaltlich zu verbessern und ihnen damit den letzten Feinschliff zu geben. Ein Lektorat wird für gewöhnlich unmittelbar bevor ein Text in Druck geht oder veröffentlicht wird, beauftragt.

Dank unseres professionellen Korrekturdienstes können Sie sich sicher sein, dass Ihr Text makellos ist, und dass der Leser alles so verstehen wird, wie Sie es auch übermitteln wollen.

Dieser Service wird im Allgemeinen für Texte oder Dokumente angewandt, die veröffentlicht werden sollen, darunter beispielsweise Webseiten, Werbeprospekte, Broschüren, usw. Das Lektorat ist zudem auch ein Teil unseres Übersetzungsdienstes.

JUDr. Varga ist auf Korrekturlesen und Lektorieren spezialisiert und sorgt dafür, dass Ihre Texte folgenden Gütekriterien entsprechen:

  • Grammatik
  • Klarheit
  • Korrektheit
  • Prägnanz
  • Stringenz
  • Verständlichkeit

Als muttersprachlicher Fachübersetzer hat JUDr. Varga das erforderliche stilistische Feingefühl und sprachliches Detailbewusstsein, um auch komplizierte Inhalte klar und verständlich transportieren zu können. Dank seinem kulturellen und gesellschaftlichen Hintergrund kann er den typischen Stil des Landes, in deren Sprache Ihr Text übersetzt werden soll, auf den Zieltext übernehmen. Ausschließliches Augenmerk liegt im Bereich Recht und Wirtschaft.

Die Übersetzung juristischer Texte erfordert nicht nur die Kenntnis und Differenzierung der juristischen Fachtermini, sondern auch die sichere Beherrschung der sprachlichen Gesetzmäßigkeiten hinsichtlich des Stils. Deshalb bietet JUDr. Varga als deutscher und slowakischer Rechtsanwalt das erforderliche Wissen aus erster Hand, so dass die Ausgangstexte fachlich kompetent und stilisich, unter Berücksichtigung der sprachlichen Gepflogenheiten des Landes, in die Zielsprache zu übertragen.

Uns sind die Präzision und die teilweise spezifischen Stile im Textverkehr der Wirtschaft und des Handels bekannt. So gelten besondere Stile im Bereich des Patentrechts, in Unternehmensverträgen, in Kaufverträgen und in Handelsbroschüren für sämtliche Länder. Dabei ist uns für sämtliche Bereiche der Wirtschaft und des Handels das spezifische Vokabular bekannt und unsere Mitarbeiter sind durch ihre jeweiligen Hintergründe und Erfahrungen in vollstem vertraut mit sämtlichen Fachbegriffen, Textmodalitäten und juristischen Anforderungen am Briefverkehr und Unterlagenspektrum der freien Wirtschaft und des Handels. Auch hier gelten für sie unsere umfassenden und umfangreichen Qualitätssicherungsaspekte.

Textarten

  • Webseiten
  • AGB
  • Verträge und Vertragswerke
  • Technische Dokumente
  • Normen
  • Gebrauchsanweisungen
  • Betriebsanleitungen
  • Handbücher
  • Pressemitteilungen
  • Bilanzen
  • Jahresberichte
  • Korrespondenz
  • Werbespots
  • Präsentationen
  • Kataloge
  • Broschüren
  • Flugblätter
  • Prospekte

Rechtsdokumente

  • Arbeitsvertrag
  • Auftrag
  • Befugnisse
  • Beschwerden
  • Bürgschaftsvertrag
  • Darlehensvertrag
  • Dienstvertrag
  • Diplom
  • Ehevertrag
  • Erbvertrag
  • Frachtvertrag
  • Geburtsurkunde
  • Handelsrecht
  • Handelsregisterauszug
  • Heiratsurkunde
  • Kaufvertrag
  • Klage
  • Unternehmensberichte

Finanzdokumente

  • Jahresberichte
  • Jahresbilanzen
  • Wirtschaftsprüfungsberichte
  • Verträge
  • Erklärungen
  • Mahnungen
  • Formulare
  • Geschäftsberichte
  • Steuerbescheide
  • Gewinnermittlungen
  • Buchführungsnachweise
  • BWAs
  • Finanzanalysen und sonstige Finanzdokumente