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Gerichtskosten

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[dropcap size=”220%”]D[/dropcap]ie Kosten müssen für den Mandanten transparent und kalkulierbar sein. Ein guter Rat muss nicht unbedingt teuer sein. Die Preise der anwaltlichen Beratung und Vertretung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Sollten Sie Klarheit wünschen, nutzen Sie das Kontaktformular für eine unverbindliche Anfrage. Die Preise für unsere Tätigkeit werden im Folgenden dargestellt:

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Gerichtskosten

In der Regel schuldet der Mandant als Auftraggeber die Kosten, obwohl diese des Öfteren von der Gegenseite oder Dritten im Falle eines Obsiegens erstattet werden. Im diesem Fall muss der Schuldner – sollte er zahlungsfähig sein – nicht nur  die Forderung begleichen, sondern auch alle anderen Kosten, die die Rechtsverfolgung mit sich bringt.

In einem Rechtsstreit erstattet die Kosten die unterliegen Partei, nicht jedoch bei Arbeit- und Sozialgericht der I. Instanz. In diesem Fall trägt jede Partei Ihre Rechtsverfolgungskosten selbst, unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits.

Im Rahmen eines Gerichtsprozesses kann bei schlechten finanziellen Verhältnissen einer Prozesspartei ein Prozesskostenhilfeantrag gestellt werden. Diesen Antrag stellen wir – falls notwendig – für Sie gerne beim zuständigen Gericht. Das Gericht prüft im Rahmen der Bewilligung der Prozesskostenhilfe zunächst die finanzielle Lage des Antragstellers und die Erfolgsaussichten seines gerichtlichen Vorgehens. Nachdem die Prozesskostenhilfe bewilligt wird, kann der Prozess geführt werden. Die Prozesskostenhilfe übernimmt nur die Kosten des eigenen Rechtsbeistands. Im Falle einer Niederlage muss der Antragsteller die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite dennoch übernehmen und zwar unabhängig von seinen finanziellen Verhältnissen. Das gilt nicht in den Verfahren, wo keine Kostenerstattung vorgesehen ist, d.h. vor Arbeit- und Sozialgerichten des ersten Rechtszuges.

Die Höhe der Gerichtskosten ist gesetzlich festgelegt und berechnet sich nach dem Streitwert. Die Gerichtskosten belaufen sich laut dem Gerichtskostengesetz zwischen 1-3 Gebühren, je nach Beendigung des Rechtsstreits.

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