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Rechtsschutzversicherung

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[dropcap size=”220%”]D[/dropcap]ie Kosten müssen für den Mandanten transparent und kalkulierbar sein. Ein guter Rat muss nicht unbedingt teuer sein. Die Preise der anwaltlichen Beratung und Vertretung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Sollten Sie Klarheit wünschen, nutzen Sie das Kontaktformular für eine unverbindliche Anfrage. Die Preise für unsere Tätigkeit werden im Folgenden dargestellt:

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Rechtsschutzversicherung

Für einen Rechtsstreit, für den eine Rechtsschutzversicherung existiert, übernimmt diese die Kosten des Rechtsstreits. Im Rahmen der Erstberatung werden auch die Fragen rund um die Rechtsschutzversicherung, Kostenerstattung  und damit verbundenen Risiken besprochen. Wir übernehmen für Sie gerne die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung.

Leider übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten nicht für jeden Rechtsfall oder Rechtsstreit. So ist es z.B. in Scheidungsangelegenheit oder ähnlichen Angelegenheiten. In Familiensachen übernimmt die Rechtsschutzversicherung in der Regel nur die Kosten für die Erstberatung.

Die Rechtsschutzversicherung prüft neben ihrer Eintrittsverpflichtung auch die Erfolgsaussichten im konkreten Rechtsstreit. Sollte eine Deckungszusage erstellt werden, umfasst sie alle anwaltlichen und gerichtlichen Kosten des Rechtsstreits auch im Falle einer Prozessniederlage. Dabei werden von der Rechtsschutzversicherung nur die Kosten des Rechtsanwalts nach RVG erstattet. Sollten diese Kosten aufgrund Komplexität des Falles und Arbeitseinsatzes nicht ausreichend sein, wird in der Regel zusätzlich eine Honorarvereinbarung mit dem Rechtsanwalt abgeschlossen.

Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob die Kosten auch Ihres Rechtsfalles bzw. Ihrer Rechtsangelegenheit von ihr übernommen werden, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

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