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Erstberatung

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[dropcap size=”220%”]D[/dropcap]ie Kosten müssen für den Mandanten transparent und kalkulierbar sein. Ein guter Rat muss nicht unbedingt teuer sein. Die Preise der anwaltlichen Beratung und Vertretung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Sollten Sie Klarheit wünschen, nutzen Sie das Kontaktformular für eine unverbindliche Anfrage. Die Preise für unsere Tätigkeit werden im Folgenden dargestellt:

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Erstberatung

Bevor Sie sich auf einen Rechtsstreit einlassen, ist es oft sinvoll, die Erfolgsaussichten Ihres Vorgehens zu überprüfen und ggf. das Risiko für Sie umfassend einzuschätzen. Hierzu bietet die Erstberatung eine ideale Einstiegsmöglichkeit.

Die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung belaufen sich je nach Höhe des Streitwertes, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung der Angelegenheit zwischen EUR 80,‐ EUR und EUR 200,‐. Die Dauer der Beratung beträgt i.d.R. max. 45 Minuten. Erfahrungsgemäß werden in dieser Zeit der Sach- und Rechtslage vollumfänglich erläutert. Darauf aufbauend wird man Ihnen Chancen und Risiken sowie die entstehenden Kosten erläutern. Die Kosten der Beratung werden voll angerechnet, sofern Sie uns mit Ihrer außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung beauftragen. Die Beratungskosten sind somit nicht verloren.

Die Effektivität der ersten Besprechung ist erfahrungsgemäß umso größer, je mehr Informationen Sie uns unter Vorlage relevanter Schriftstücke dokumentieren können. Dann sind wir zumeist sehr schnell in der Lage, aus uns vorliegenden Unterlagen das Wesentliche herauszufiltern und erste entscheidende Schritte einzuleiten.

Die Kosten der Erstberatung werden von der Rechtsschutzversicherung in der Regel  voll übernommen.

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