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Beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung

[dropcap size=”220%”]Ü[/dropcap]bersetzungs- und Dolmetscherdienste für Unternehmen und Privatpersonen aus deutscher in die slowakische Sprache und umgekehrt mit Qualitätsgarantie von öffentlich bestelltem und ermächtigtem Übersetzer und gerichtlich allgemein beeidigtem Dolmetscher.

[button style=”tbutton1″ button_default_color=”color1″ target=”_self” size=”medium” url=”http://www.goormann-varga.de/%C3%9Cbersetzung/fach%C3%BCbersetzungen/” text=”Fachübersetzung”] [/button]  [button style=”tbutton1″ button_default_color=”color1″ target=”_self” size=”medium” url=”http://www.goormann-varga.de/%C3%9Cbersetzung/dolmetschen/” text=”Dolmetschen”] [/button]  [button style=”tbutton1″ button_default_color=”color1″ target=”_self” size=”medium” url=”http://www.goormann-varga.de/%C3%9Cbersetzung/lektorat-und-korrektur/” text=”Lektorat und Korrektur”] [/button]  [button style=”tbutton1″ button_default_color=”color1″ target=”_self” size=”large” url=”http://www.goormann-varga.de/%C3%9Cbersetzung/beglaubigte-uebersetzung/” text=”Beglaubigte Übersetzung”] [/button]

 

Private Urkunden stellen besonders wichtige und sensible Daten im deutschen Verwaltungsakt dar, weshalb eine Beglaubigung an dieser Stelle stets von unverzichtbarem Wert ist und häufig auch zwingend vorgeschrieben ist in der Verwaltung. Solche privaten Urkunden müssen in der Regel von einem ermächtigten Übersetzer aus einem Oberlandesgericht beglaubigt werden.

Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, die von einem vereidigten Übersetzer angefertigt wird. Sie dient zur Bestätigung, dass der Inhalt des übersetzten Dokuments dem Original voll und ganz entspricht. Der beeidigte Übersetzer garantiert rechtsverbindlich, dass der Inhalt in der beglaubigten Übersetzung getreu dem Originaldokument wiedergeben wird und bestätigt dies mit seinem Siegel.

Eine beglaubigte Übersetzung darf nur ein durch das Gericht ermächtiger Übersetzer erstellen. Dies stellt sicher, dass der Übersetzer fachlich geeignet ist und über die erforderliche Sprachkompetenz verfügt. Neben diesen Voraussetzungen gelten auch bei jeder beglaubigten Übersetzung je nach Amt, Bundesland, Botschaft oder Land ganz besondere Voraussetzungen an die Beglaubigung. JUDr. Varga ist ermächtigter Übersetzer und beeidigter Dolmetscher beim Oberlandesgericht Hamm und somit berechtigt die Urkunden beglaubigt übersetzt zu legalisieren und zu übersetzen.

Prinzipiell sollte die beglaubigte Übersetzung zudem aus dem Original erfolgen. Das heißt, das entsprechende Dokument muss uns als Original vorliegen. Ist dies nicht möglich, muss der Übersetzer gesetzlich dazu verpflichtet, dies auf der Beglaubigung zu vermerken. Im Beglaubigungsvermerk wird deshalb benannt, ob die Übersetzung auf Grundlage des Originals oder von einer Kopie erstellt wurde.

Manche Behörden verlangen neben der Legalisation zudem eine Überbeglaubigung. Das Gericht bescheinigt hierbei, dass der eingesetzte Übersetzer bei diesem Gericht eingetragen und dazu ermächtigt ist, beglaubigte Übersetzungen zu erstellen. Auch diesen Service bieten wir Ihnen gerne an.

Wir bieten beglaubigte Übersetzungen u. a.  für folgende Dokumente:

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  • Adoptionsurkunden
  • ärztliche Atteste
  • Auszüge aus dem Handelsregister
  • Bescheinigungen aller Art
  • Diplomzeugnisse
  • Erklärungen
  • Finanzberichte
  • Führerscheine
  • Geburtsurkunden[/one_third]  [one_third position=”middle”]
  • Geschäftsdokumente
  • Heiratsurkunden
  • Scheidungsurkunden
  • Sterbeurkunden
  • Verträge aller Art
  • Versicherungsnachweise
  • Zertifikate
  • Zeugnisse
  • Vollmachten[/one_third] [one_third position=”last”]
  • Führungszeugniss
  • Strafregisterauszüge
  • Meldebescheinigungen
  • Gerichtsurteile und -beschlüsse
  • Leistungsnachweise
  • Patente, Patentmuster
  • Gutachten
  • andere Dokumente für die Behörden[/one_third]