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Honorarvereinbarung

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Honorarvereinbarung

[dropcap size=”220%”]D[/dropcap]ie Kosten müssen für den Mandanten transparent und kalkulierbar sein. Ein guter Rat muss nicht unbedingt teuer sein. Die Preise der anwaltlichen Beratung und Vertretung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Sollten Sie Klarheit wünschen, nutzen Sie das Kontaktformular für eine unverbindliche Anfrage. Die Preise für unsere Tätigkeit werden im Folgenden dargestellt:

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Honorarvereinbarung

Oftmals genügen die in dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz angegebenen Gebührenrahmen nicht, um dem tatsächlichen Arbeitsaufwand gerecht zu werden. Für diesen Fall sieht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz die Möglichkeit einer Honorarvereinbarung vor, die sowohl die Vereinbarung eines Pauschalhonorars als auch eine Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand, d.h. Stundenhonorar, erfasst. Stundenhonorare werden häufig bei gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen oder etwa bei der Vertretung des Mandanten in einer Gesellschafterversammlung und insbesondere im Rahmen der Abwicklung von ausländischen Auseinandersetzungen vereinbart. Pauschalhonorare können bei klar umrissenen Einzelaufgaben vereinbart werden.

Für Arbeiten auf Stundensatzbasis, beispielsweise die Fertigung von Gutachten, die Führung von Vergleichsverhandlungen, Vertragsentwürfe/-verhandlungen, außergerichtliche Tätigkeit o.ä. wird i.d.R. ein Stundensatz erhoben. Auslagen sind gesondert zu vergüten. Im gewerblichen Bereich werden pauschale monatliche Beratungssätze angeboten. Sprechen Sie uns ruhig an.

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