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Anwaltskosten

Anwaltskosten

Anwaltskosten

[dropcap size=”220%”]D[/dropcap]ie Kosten müssen für den Mandanten transparent und kalkulierbar sein. Ein guter Rat muss nicht unbedingt teuer sein. Die Preise der anwaltlichen Beratung und Vertretung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Sollten Sie Klarheit wünschen, nutzen Sie das Kontaktformular für eine unverbindliche Anfrage. Die Preise für unsere Tätigkeit werden im Folgenden dargestellt:

Rechtsschutzversicherung | Erstberatung | Anwaltskosten | Gerichtskosten |
Online Beratung | Honorarvereinbarung

Anwaltskosten

Die Grundlage der Anwaltskostenvergütung bildet das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Kosten sind in den Gebührensätzen festgelegt und berechnen sich u.a. nach der Höhe des Streit‐ bzw. Verfahrenswertes, dem Schwierigkeitsgrad und dem Umfang des jeweiligen Verfahrens und der Ebene der anwaltlichen Tätigkeit (außergerichtlich, gerichtlich, Instanz).

Je nach dem Umfang der Tätigkeit fallen eins bis fünf einzelne Gebühren an. Zuzüglich zu den Gebühren sind dem Anwalt die Auslagen zu erstatten.

Die Vergütung nach Gebührensätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ist bei gerichtlicher Vertretung zwingend als Mindesthonorar vorgeschrieben. Bei der außergerichtlichen Interessenwahrnehmung kann der Anwalt jedoch von den Vorgaben des RVG abweichen (siehe Honorarvereinbarung).

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